Oft gestellte Fragen zum Bußgeldkatalog

Stand: Juli 2018

 

Flipflops und Co. am Steuer. Was ist erlaubt?

Der Sommer ist die Hauptsaison für ungeeignetes Schuhwerk am Steuer. Was ist aber tatsächlich vom Gesetzgeber vorgeschrieben? Laut einer Umfrage der Cosmos Direkt glauben 56% der 2000 befragten Autofahrer, dass Flipflops beim Fahren verboten seien. 48 % waren sich sicher barfuß zu fahren sei nicht erlaubt, genau wie 33% High Heels am Steuer für ordnungswidrig halten. Alles ein Mythos. Vater Staat macht grundsätzlich keine Vorschriften zum Schuhwerk. Kein Gericht hat je eine Verkehrsordnungswidrigkeit festgestellt. Sie müssen also bei einer Verkehrskontrolle nicht mit einem Bußgeld rechnen.

 

In seltenen Fällen wurde von Gerichten ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht (also eine abgeschwächte Form der Fahrlässigkeit) mit einem Bußgeld von 35 € und mehr geahndet, wenn ein Unfall nachweislich auf das Schuhwerk zurückzuführen war.

 

Bei Berufskraftfahrern gelten im Allgemeinen andere Bedingungen.

 

Allerdings können Versicherungen im Schadensfall Probleme bereiten. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt normalerweise grundsätzlich den Schaden des Unfallopfers. Bei der Kaskoversicherung wird ein Schaden immer individuell geprüft und bei etwaigem Mitverschulden durch ungeeignetes Schuhwerk kann sich die Versicherung querstellen.

 

Unser Fazit: Das Fahren mit Schuhen, die die Fahrtauglichkeit beeinflussen können - wie bei dem unangenehmen Szenario: Hängenbleiben mit Flipflops oder Absätzen in der Fußmatte, ist nicht verboten, aber eben auch nicht unbedingt empfehlenswert. Am Ende ist es also eine Gewissensfrage.

 

 

flipflops am steuer

 

 

 

Abgelaufene TÜV-Plakette

Bei Überschreiten des HU-Termins um 2-4 Monate wird ein Verwarngeld von 15 € fällig, bei 4-8 Monaten sogar ein Bußgeld von 25 €. Wenn man noch später dran ist, ist sogar mit einem Bußgeld in Höhe von 60 € und einem Punkt in Flensburg zu rechnen.

Wissen Sie, wann Ihre nächste Hauptuntersuchung stattfinden muss? Am schnellsten finden Sie das über Ihr hinteres Nummernschild raus: Über die HU-Plakette. In der Mitte finden Sie das Fälligkeitsjahr. Die Zahl oben auf der Plakette zeigt den Fälligkeitsmonat. Die Farben der Plaketten wechseln jährlich, damit die Polizei aus der Entfernung die Gültigkeit der HU prüfen kann. Dieses Jahr ist die Plakette grün, 2019 ist sie orange.

 

 

grüne tüvplakette

 

Beleidigungen

Klingt komisch, ist aber so! Beleidigungen im Straßenverkehr scheinen zum Alltag zu gehören, sind aber Straftaten, die bei Anzeige mit hohen Geldstrafen geahndet werden können. Eine ausgesprochene Beleidigung oder eine beleidigende Geste gilt als vorsätzliche Verletzung der Ehre. Es gibt keinen einheitlichen Strafenkatalog, sondern die Bußgelder werden jeweils in Abhängigkeit der Schwere der Beleidigung und des Verdienstes des Angeklagten bemessen. Eine solche Straftat muss innerhalb von 3 Monaten angezeigt werden, ansonsten ist sie verjährt. Bereits das Zeigen des Mittelfingers im Eifer des Gefechts  gilt als „sehr schwere Beleidigung“ und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 4.000 € geahndet werden. Beleidigen Sie einen Polizeibeamten sind die Strafen noch höher, denn der Polizist verkörpert die Staatsgewalt. Außerdem wird der Beamte mit hoher Wahrscheinlichkeit die Anzeige auch wirklich erstatten. Allein das Duzen eines Polizisten kann 300 € kosten. Kommt ein solcher Fall vor Gericht, muss mit zusätzlichen Kosten wie Schmerzensgeld für den Geschädigten und Gericht- und Anwaltskosten gerechnet werden. Für unbelehrbare Wiederholungstäter kann es sogar noch haariger werden, denn auf die Geldstrafen kann eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr folgen. Also einmal durchatmen, bevor Sie eine teure Geste machen!

Hunde im Auto

Es gibt laut StVO keine Anschnallpflicht für Hunde oder andere Tiere im Auto, aber es gibt die Pflicht der Ladungssicherung. Ein Hund der der 30 kg wiegt kann im Falle eines Aufprallunfalls sein Gewicht verdreißigfachen und wird damit zu einem Geschoß, was fast eine Tonne wiegt. Daher muss das Tier durch einen Gurt, eine Transportbox oder ein Kofferraumgitter gesichert werden. Bei Nichtsicherung der tierischen „Ladung“ wird ein Bußgeld von 30 € fällig. Besteht eine Gefährdung erhöht sich die Strafe auf 60 € und bei Sachbeschädigung gibt es 75 € Strafe und einen Punkt in Flensburg.

Zum Wohle des Tieres achten Sie auf dessen Sicherheit bei der Fahrt. Aber bringen Sie den Sicherheitsgurt nie am Halsband an.

 

 

über uns

 

Telefon am Steuer

Das Bedienen eines Handys am Steuer kann gefährlich sein. Laut einer Studie der Allianz ist bei jedem 10. Verkehrsunfall der Fahrer abgelenkt durch sein Handy. Der Gesetzgeber reagierte auf die steigende Handynutzung im Oktober 2017 mit erhöhten Strafen.

 

In § 23 StVO heißt es dazu:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

  1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder
    a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
    b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“

Dieser Paragraph verbietet also nicht nur das Telefonieren am Steuer sondern das generelle Benutzen aller elektronischen Geräte: Surfen, Nutzung der integrierten Navigation, Sprachnachrichten verschicken oder SMS tippen sind nicht erlaubt solange der Motor läuft und das Gerät berührt werden muss. Das bedeutet also, dass sogar das Wegdrücken eines Anrufers während man an einer roten Ampel steht, verboten ist. Da hilft auch eine Start-Stopp-Automatik nicht weiter. Dasselbe gilt übrigens für Navigationsgeräte. Auch das Telefonieren beim Fahrradfahren wird geahndet.

 

Die aktuellen Sanktionen finden Sie hier!

 

                                                                       Bußgeld           Punkte             Fahrverbot

Als Kraftfahrer das Handy genutzt                   100 €               1

..mit Gefährdung                                                 150 €               2                      1 Monat

..mit Sachbeschädigung                                   200 €               2                      1 Monat

beim Fahrradfahren                                             55 €

 

Bereifung

In Deutschland gilt eine sogenannte „situative Winterreifenpflicht“, d. h. bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Winter- oder Ganzjahresreifen auf dem Fahrzeug montiert sein. Fahrer, die bei Glatteis, Schneematsch oder Reifglätte noch mit Sommerreifen unterwegs sind, riskieren einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 60 Euro. Das Bußgeld erhöht sich auf bis zu 120 € wenn Sie einen Unfall verursachen.

Verschärfte Regelungen bei der situativen Winterreifenpflicht gelten seit 1. Januar 2018: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind zukünftig Reifen mit Schneeflocken-Symbol vorgeschrieben. Reifen mit dem Schneeflocken-Symbol auf der Flanke erfüllen erhöhte Anforderungen bzgl. der Traktion, dem Brems- sowie Beschleunigungsvermögen auf Schnee.

Reifen mit der M+S-Kennung alleine reichen zukünftig nicht mehr aus. Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber eine Übergangsfrist vor, wonach Reifen mit M+S-Kennung, die bis zum 31.12.2017 produziert wurden, noch bis 2024 gefahren werden dürfen.

Da der Gesetzgeber keine eindeutigen Angaben macht: Ab welchen Außentemperaturen brauchen Sie Winterreifen und wann können Sie Ihre Bereifung wieder auf Sommerreifen wechseln? Als generelle Faustregel gilt: „von O bis O“ – Winterbereifung von Oktober bis Ostern. Wenn die Temperaturen dauerhaft unter 7°C liegen, sollten Sie auf Winterreifen wechseln. Sind sie wieder dauerhaft über 7 °C können Sie auf Sommerreifen umstellen.
Die folgenden Übersichten zeigen, wie wichtig die richtige Bereifung ist. Sehen Sie sich an, wie sich der Bremsweg mit den falschen Reifen verlängert.bremsweg sommerreifen im winterbremsweg winterreifen im sommer

Profiltiefe

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe ist in Deutschland Sommer wie Winter 1,6 Millimeter. Wird dieser unterschritten, kann das in einer Verkehrskontrolle einen Punkt in Flensburg und 75 € Bußgeld kosten. Der ADAC empfiehlt sogar eine Mindestprofiltiefe von 4 mm für Winterreifen und 3 mm für Sommerreifen. Je geringer die Profiltiefe desto höher die Gefahr für Aquaplaning. Dies tritt auf, wenn der Reifen das Wasser nicht mehr vollständig verdrängen kann. Hierbei reißt der Kontakt zur Straße ab und das Fahrzeug schwimmt. Wie die folgende Übersicht zeigt, macht eine ausreichende Reifenprofiltiefe hier den Unterschied!aquaplaningbremsweg profiltiefe