Feinstaubplaketten

Die Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen trat 2007 in Kraft. Seitdem müssen Fahrzeuge mit Feinstaubplaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen gekennzeichnet werden. In den betreffenden Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge mit den entsprechenden Feinstaubplaketten fahren. Es gibt 57 Umweltzonen in Deutschland. Erwischt man Sie ohne entsprechende Plakette in einer Umweltzone, wird ein Bußgeld von 80 € erhoben.

 

In 2018 wurden die Umweltzonen erneut verschärft. Wie beispielsweise Berlin, Hannover, Leipzig, Bremen München, Frankfurt, Stuttgart und Osnabrück zogen in den letzen Jahren zahlreiche weitere Städte nach und verbannten alle Autos ohne grüne Feinstaubplakette also unterhalb der Euro 4-Norm aus ihren Innenstädten. Nur noch in Neu-Ulm gilt die gelbe Plakette.

 

Welche Städte eine Umweltzone errichtet haben, und über welche Umweltplakette Sie verfügen müssen, erfahren Sie auf der Seite des Bundesumweltamtes.

 

Sogar eine blaue Umweltplakette für Fahrzeuge mit Euro 6-Norm ist im Gespräch und Städte wie Stuttgart und Hamburg kündigen erweiterte Fahrverbote an. Die aktuellsten Informationen zum Thema blau Plakette finden Sie hier.

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Dieselpartikelfilter

Um die Feinstaubplakette Ihres Diesel-Fahrzeuges zu verbessern, können Sie eventuell für Ihr Fahrzeug einen Partikelfilter nachrüsten und so freie Fahrt in Umweltzonen erhalten.

Wir beraten Sie gerne!